Information für Privatpatientinnen und Patienten 

Die Behandlung von Privatpatientinnen und Patienten erfolgt auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung. 

 

Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) in der jeweils aktuellen Fassung. Die Honorare orientieren sich an den aktuellen Leistungssätzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und werden in meiner Praxis nach dem 1,15-fachen Satz berechnet. Weitere Informationen hierzu finden sie unter www.privatpreise.de. 

Vor Beginn der Behandlung erhalten Sie eine Honorarvereinbarung. Dadurch sind Sie von Anfang an transparent über die entstehenden Behandlungskosten informiert. 

 

Kostenerstattung

Nach Erhalt der Rechnung reichen Sie diese zusammen mit der vom Arzt ausgestellten Verordnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder/und Beihilfestelle ein. 

Bitte beachten Sie, dass die Erstattung der Behandlungskosten durch Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle von Ihrem individuellen Tarif abhängt. Es kann daher vorkommen, dass nicht alle Kosten vollständig übernommen werden. Ein verbleibender Eigenanteil ist von Ihnen selbst zu tragen. 

 

Bei Erstattungsproblemen mit Ihrer Krankenversicherung finden Sie Musterschreiben für Widersprüche im Internet unter www.privatpreise.de. Hier sind auch entsprechende Urteile von deutschen Gerichten dokumentiert, die belegen, dass Privatpatienten viel häufiger ein Recht auf Kostenerstattung haben, als die privaten Krankenversicherungen dies glauben machen wollen.