Informationen für gesetzlich Versicherte

 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine ärztlich verordnete logopädische Therapie bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zu 100 %. Erwachsene (ab 18 Jahren) leisten einen gesetzlichen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten sowie eine Rezeptgebühr von 10 Euro pro Verordnung, sofern sie nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind. 

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist immer eine Heilmittelverordnung (Rezept), die von Ihrer Hausärztin bzw. ihrem Hausarzt oder einer Fachärztin bzw. einem Facharzt ausgestellt wird.